Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Leistungen von Kai-Conner Zanettin
für die Leistungen von Kai-Conner Zanettin
Stand: 14.10.2025
Stand: 08.07.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kai-Conner Zanettin und dessen Auftraggeber:innen in Bezug auf Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion, Fotografie, Konzeption, Art Direction und Creative Producing, Management soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber können schriftlich, mündlich oder in Textform (per E-Mail, Messenger oder andere elektronische Kommunikationswege) abgeschlossen werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers ausdrücklich oder konkludent (durch Bestätigung per E-Mail oder mündliche Zusage) annimmt.
Mündliche oder per E-Mail geschlossene Verträge haben dieselbe Gültigkeit und Verbindlichkeit wie schriftliche Vereinbarungen.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer bietet kreative Dienstleistungen an, insbesondere:
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Videoproduktion (Konzeption, Dreh, Schnitt, Postproduktion)
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Fotografie (Event, Portrait, Editorial, etc.)
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Konzeption von visuellen und kreativen Inhalten
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Art Direction und visuelle Beratung
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Creative Producing (Projektmanagement kreativer Produktionen)
Die Leistungen werden individuell auf Grundlage eines Angebots vereinbart. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
3. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erbrachten kreativen Leistungen (inkl. Konzepte, Fotos, Videos) unterliegen dem Urheberrecht. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur vereinbarten Nutzung. Eine Weitergabe oder Weiterverwendung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
4.1 Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Projekts entstandene Arbeiten sowie Projektnamen und Inhalte, sofern keine personenbezogenen Daten betroffen sind, zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen) zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Verwendung erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Ein Widerspruch des Auftraggebers ist in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich erfolgen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern etwaige Fristen entsprechend.
5.1. Kommt es zu projektbezogenen Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden und den ursprünglich vereinbarten Ablauf wesentlich beeinträchtigen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, einen Mehraufwand in angemessener Höhe oder eine Wiedereinplanungsgebühr zu berechnen. Dies gilt insbesondere, wenn bereits vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können oder Zusatzaufwände entstehen.
5.2 Feedbackchleifen
Eine Korrekturrunde pro Inhalt (Foto/Video/Story) ist im Preis enthalten. Weitere Anpassungen werden nach Aufwand berechnet.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten verletzt werden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für Ausfälle oder Störungen von Drittplattformen, Hostingdiensten oder Netzwerken, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, wird keine Haftung übernommen.
7.Vertraulichkeit / Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen, Inhalte, Daten oder Projektinhalte vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für Konzeptideen, Strategien, Zugangsdaten, Kommunikationsverläufe, unveröffentlichte Inhalte sowie geschäftliche Abläufe.
Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung solcher Informationen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.
Diese Verpflichtung gilt während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Bei Verstößen kann die geschädigte Partei Schadenersatzansprüche geltend machen.
8. Leistungszeitraum / Rücktritt
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatztermin vorschlagen. Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Leistung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem geplanten Leistungsbeginn, sind 50 % fällig. Nach Beginn der Leistung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen, sofern die Kündigung spätestens zum 15. eines Monats in Textform beim jeweiligen Vertragspartner eingeht. Bereits begonnene oder vollständig erbrachte Leistungen gelten als voll vergütungspflichtig. Für noch nicht begonnene Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Vergütung in Höhe von 50 % der vereinbarten Summe geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
8.1 Mehraufwand
Leistungen, die 15% über den ursprünglich vereinbarten Umfang oder Stunden hinausgehen (zusätzliche Bearbeitungen, Nachdrehs oder Konzeptänderungen, Leerlauf), werden wenn nicht anderes Besprochen, nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß ergänzendem Angebot berechnet.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen befinden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
10. Ideenschutz / Vorbehalt geistigen Eigentums
Alle dem Auftraggeber vor Vertragsschluss übermittelten Entwürfe, Ideen, Skizzen, Konzeptionen oder Präsentationen unterliegen dem geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht oder ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers verwendet werden – auch nicht in abgewandelter oder adaptierter Form. Eine Nutzung ist erst mit Abschluss eines wirksamen Vertrages und nach vollständiger Vergütung der Leistungen zulässig.
11. Künstliche Intelligenz (AI) – Nutzung und Hinweis
Der Auftragnehmer behält sich vor, im Rahmen der beauftragten Leistungen unterstützende Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz (KI/AI) einzusetzen, z. B. zur Effizienzsteigerung in der Texterstellung, Bildbearbeitung, Audioverarbeitung, Schnittoptimierung oder Planung.
Dies betrifft z. B. den Einsatz von Tools wie ChatGPT, Adobe Firefly, DALL·E, Runway, Photoshop AI, Midjourney, ElevenLabs, oder vergleichbare Systeme. Die Nutzung erfolgt stets unter Wahrung der vereinbarten Qualität, Vertraulichkeit sowie geltender Datenschutz- und Urheberrechtsvorgaben. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall allein verantwortlich für die Inhalte und deren Qualität.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.